5 Jahre Cannabis-Gesetz: Welche Lehren ziehen wir?

Editorial von Prof. Dr. Sven Gottschling

(für MMW - Fortschritte der Medizin | Sonderheft 5/2022)

Seit vielen tausend Jahren wird Cannabis als Heilpflanze und Rauschdroge eingesetzt. Seit rund 25 Jahren ist Dronabinol (THC) in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig, und seit fünf Jahren dürfen wir Cannabis-basierte Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Mittlerweile liegen Daten von zehntausenden behandelter Patientinnen und Patienten im Rahmen der Begleiterhebung mit z. T. beeindruckenden Ergebnissen vor. Dies gilt sowohl für die klinische Wirksamkeit in verschiedenen Indikationsgebieten als auch in Bezug auf die Sicherheit Cannabis-basierter Arzneimitteltherapien mit Blick auf Nebenwirkungen bzw. Abbruchraten einer begonnenen Therapie. Aber auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fehlen für viele Indikationsgebiete immer noch belastbare, hochwertige klinische Studien.

Zumindest in einigen wesentlichen Behandlungsfeldern, z. B. der Schmerzmedizin, ist die Datenlage inzwischen so gut, dass man hier "eigentlich" keine Grundsatzdiskussionen mehr führen muss. Geblieben ist nach wie vor ein erheblicher bürokratischer Aufwand, Ärger mit den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst, eine anhaltend hohe Ablehnungsquote für Erstanträge im Bereich von 30-40% und die Unsicherheit, wie es in Zukunft weitergehen wird. Die Bundesregierung hat die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken auf dem Plan, und in der allgemeinen Gemengelage schwingt natürlich auch ein bisschen die Befürchtung mit, dass im Zuge der Legalisierung die Versorgung von Patienten mit medizinischen Cannabinoiden unter Umständen aus dem Fokus geraten könnte. Hier sollten wir alle dafür Sorge tragen, dass diese "neue" Behandlungsoption nicht wieder aus dem Leistungsspektrum der Krankenversicherungen herausfällt.

Für diese MMW-Ausgabe haben wir ein buntes Spektrum an Themen zusammengestellt, die aus unserer Sicht von besonderem Interesse für die hausärztlich tätigen Kollegen sind: Von der frisch aktualisierten Praxisleitlinie "Cannabinoide in der Schmerztherapie" (ab S. 6) hin zur Geriatrie und Palliativversorgung (ab S. 10 u. ab S. 16). Es folgen Beiträge über rechtliche Aspekte bei der Verordnung von Cannabinoiden (ab S. 20) und über die Geschichte von Cannabis als Medikament (ab S. 24). Zum Abschluss geht es um den Cannabiseinsatz bei Krebserkrankungen (ab S. 26) und den Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland (ab. S. 30).

Viel Vergnügen bei der Lektüre!

Mit besten kollegialen Grüßen,
Ihr Sven Gottschling

Quelle: Gottschling, S. 5 Jahre Cannabis-Gesetz: Welche Lehren ziehen wir?. MMW - Fortschritte der Medizin 164 (Suppl 5), 3 (2022). https://doi.org/10.1007/s15006-022-1863-2

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